ZTP Ordnung angepasst
Die ZTP Ordnung wurde angepasst und ist unter Formulare/Ordnungen veröffentlicht.
Neben der Anpassung einiger Begrifflichkeiten sind folgende Änderungen erfolgt:
I 9: Mindestens 5 Starter erforderlich (7 Starter entfallen). Eine Ausnahmegenehmigung für 5 Starter ist nicht mehr notwendig.
II 3: Prüfungsleiter und Helfer bzw. deren Familienangehörige wurden hier entfernt. Unter III Prüfungsleiter wurde dafür Punkt 2 hinzugefügt. Für ZTP im Ausland unter VII 7 wurde diese Änderung ebenfalls erfasst.
IV 1: Lehrhelfer eines AZG Vereins wurde entfernt. Ein geprüfter Helfer mit gültigem Helferschein muss eingesetzt werden.
Das Mitführen des Impfausweises wurde unter II 4, V 12 und VII 9 f eingetragen.