Seit Mai 2018 ist die DSGVO geltendes Recht in Deutschland. Entsprechend dieser neuen Gesetzeslage, muss jeder seine freiwillige Einverständnis erklärt haben, wenn seine persönlichen Daten digital verarbeitet werden. Das Veröffentlichen von Daten auf Websites (Homepage) ist ebenfalls eine Form der Verarbeitung. Daher ist es leider auch für den Dobermann-Verein notwendig geworden, Einverständniserklärungen einzuholen, wenn z.B. Daten von Züchtern auf der vereinseigenen Homepage veröffentlicht werden sollen.
Um z.B. ein Züchterverzeichnis auf der Homepage des Dobermann-Vereins anbieten zu können, wird also die schriftliche Einverständniserklärung des Züchters zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten benötigt.
Die Einverständniserklärung finden Sie hier als |
Also, lieber Züchter, lieber Deckrüdenbesitzer.....
füllen Sie bitte das DSGVO-Formular aus (Name, Anschrift,... Zwingername)
Vergessen Sie bitte nicht den gewünschten Zweck der Datenverarbeitung anzukreuzen
(Züchterliste, Wurfanzeige, Deckrüdenpräsentation, ...)
und schicken Sie das unterschriebene Formular an den Betreiber dieser Website zurück.
Die Rücksendung bitte per Email an
Die Veröffentlichung erfolgt natürlich kostenlos.