Dringende/Wichtige Mitteilung Geschrieben am 11.01.2020 Liebe Mitglieder, aufgrund der nicht enden wollenden Anrufe mit Nachfragen teile ich folgendes mit: Viele Mitglieder (auch Nichtmitglieder) erhielten ein Schreiben, unterzeichnet von Herrn Tischhauser (angegeben ist fälschlicherweise die Absenderadresse der DV-HG) datiert vom 13.01.2020, Poststempel bereits vom 09.01.2020! Dieses Schreiben wurde nicht über die HG vom Dobermann-Verein e.V. versandt! Da die letzte DV-Mitgliederliste zur Delegiertenversammlung 2019 erstellt wurde und derzeit noch die Korrekturen (bis Frist 15.02.2020) zur Erstellung der aktuellen Mitgliederliste laufen, kann nicht nachvollzogen werden, aufgrund welchen Datenbestandes der Versand vorgenommen wurde. Auch kann nicht beantwortet werden, weshalb nicht alle Mitglieder, jedoch einige „Dobermannfreunde“ Post erhalten. Über die HG wurden keine persönlichen Mitgliederdaten zum Versand dieses Schreibens weiter gegeben. Hier wurde bewusst von den Verursachern gegen die vorliegenden Verpflichtungserklärungen nach DS-GVO verstoßen! Die Richtigkeit eines solchen Versandes an beliebige Empfänger, kann schon aus vorgenannten Gründen nicht bestätigt werden. Der Ihnen zugesandten Einladung zu einer „Mitgliederversammlung“, datiert vom 13.01.2020, wird hiermit form- und fristgerecht widersprochen. Die Einladung zu einer außerordentlichen Delegiertenversammlung kann nur vom 1.Präsidenten – oder bei Verhinderung – vom 2. Präsidenten vorgenommen werden. Beide wurden ordnungsgemäß durch die Delegiertenversammlung gewählt und sind entgegen anderslautenden Behauptungen im Amt.Die Einladung erfolgte ohne Wissen des 1. und 2. Präsidenten und ist nicht nur formell falsch, sie erfolgte auch nicht fristgerecht, da es sich offensichtlich um eine Delegiertenversammlung handeln soll.Die Tagesordnungspunkte sind zwar benannt, jedoch durch nichts belegt.Derzeit ist das völlig entfesselte Verhalten der „vier Präsidiumsmitglieder“ nicht nachzuvollziehen.Basierend auf dieser Einladung sind evtl. gefasste Beschlüsse ungültig. Selbstverständlich steht es allen Mitgliedern frei, sich wann und wo auch immer zu treffen. Schon jetzt muss ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass evtl. hierfür entstehende Schadensersatzforderungen (Reisekosten etc.) nicht vom Dobermann-Verein e.V. übernommen werden. Diese sind ausschließlich an den Unterzeichner zu richten. Schon aufgrund der Eigenmächtigkeit in offenbarer Unkenntnis der Maßnahmen und deren Folgen, die hier von Einzelnen getroffen wurden/werden, schließen der 1. und 2. Präsident des Dobermann-Verein e. V. jegliche persönliche Haftung aus. Selbstverständlich werden rechtliche Schritte gegen die Verursacher eingeleitet. Dieses Verhalten – sowie alle noch folgenden Konsequenzen daraus – die mich auch persönlich stark treffen, bedauere ich zutiefst. Soll es doch vermutlich ausschließlich dazu dienen, dem Verein nach mehr als 120-jährigem Bestehen, nie wieder gut zu machenden Schaden zuzufügen. Sie alle haben das Recht, schriftlich Widerspruch gegen die Einladung einzulegen, sofern Sie das wünschen. Zu gegebener Zeit werden Sie weiter unterrichtet. Hans Wiblishauser 1.Präsident des Dobermann-Verein e.V.